REKLAME VORSCHRIFTEN
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Geschrieben von Brigitte Jaggi, Schriften- & Reklamemalerin
Als frisch gebackene Firmengründer:in weiss man oft nicht, dass eine Beschriftung im Aussenbereich bewilligungspflichtig ist. Vor der Eröffnung eines neuen Ladenlokals, Restaurants oder eines sonstigen Geschäftslokals gibt es eine Menge Dinge zu organisieren und zu erledigen. Oft denkt man dabei erst gegen Ende der Vorbereitungen an die Aussenwerbung. Das, obwohl sie eine der wichtigsten Dinge für die Sichtbarkeit eines Geschäfts ist. Ohne Beschriftung fehlt Ihren potenziellen Kunden die Information, wer Sie sind und was Sie verkaufen.
In der Schweiz gelten für Aussenwerbungen verschiedene Vorschriften, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt sind. In historischen Ortskernen gelten oft strengere Regeln als in einem kleinen Dorf auf dem Land oder in der Industriezone.
Zum einen werden durch Reklame Vorschriften Ortsbilder geschützt - damit historische Altstädte, Schutzzonen oder Denkmäler nicht durch aufdringliche Werbung beeinträchtigt werden. Zum andern wird dadurch auch die Verkehrssicherheit sowie die gerechte Nutzung des öffentlichen Raums geregelt. Will jemand den öffentlichen Grund für seine Werbezwecke nutzen benötigt diese Person dafür eine Bewilligung, mit welcher die Interessen von uns allen geschützt werden.
Die Notwendigkeit dieser Regeln ist vielleicht teilweise nicht so gut nachvollziehbar - vor allem wenn man dadurch selbst in seinen Werbemöglichkeiten eingeschränkt wird. Eine gewisse Kontrolle macht jedoch durchaus Sinn, um den Überblick über die Werbung in unseren Aussenräumen zu behalten. Wäre keine Regelung vorhanden, wären die Fassaden von Stadthäusern wohl mittlerweile komplett mit grossen und leuchtenden Werbungen überdeckt - ähnlich wie beim Piccadilly Circus in London.
Als Faustegel gilt: Fast jede Aussenreklame an einem Geschäft ist bewilligungspflichtig.
Bewilligungspflichtige Reklamen:
* Je nach Kanton oder Gemeinde sind Schaufensterbeschriftungen ohne Beleuchtung bewilligungsfrei
Spezialfall Fahrzeugbeschriftungen
Nicht Bewilligungspflichtig ist die Eigenwerbung auf Firmenfahrzeugen. Jedoch sind auch hier einige Regeln zu beachten, denn die Beschriftung darf die Aufmerksamkeit anderer Strassenbenützer nicht ablenken. Die Fremdwerbung auf einem Fahrzeug ist ab 100 cm2 Bewilligungspflichtig. Für Bus-, Tram- und Eisenbahnreklamen gelten individuelle Richtlinien und Reglemente.
Selbstleuchtende, beleuchtete, lumineszierende, fluoreszierende, phosphoreszierende oder reflektierende Beschriftungen oder Bemalungen sind nur Polizei- und Krankenfahrzeugen erlaubt - dies dient der Verkehrssicherheit.
➵ Im Zweifel immer nachfragen! Mit einer kostenlosen Voranfrage bei den zuständigen Behörden können Sie schnell abklären, ob Ihr Vorhaben bewilligungspflichtig ist oder nicht. Beachten Sie, dass auch die Beantwortung einer Voranfrage einige Tage oder Wochen dauern kann.
Das Einholen einer Reklame Bewilligung ist grundsätzlich Sache des Auftraggebers. Eine fehlende Bewilligung kann einige Unannehmlichkeiten mit sich bringen. Die Behörden können das Entfernen einer Reklame anordnen und durchsetzen, sie können Bussgelder erheben, für Nachträgliche Bewilligungen (falls möglich) erhöhte Gebühren verlangen oder bei Zuwiderhandlung weitere behördliche Rechtsmittel einleiten.
Die Behörden kontrollieren regelmässig, ob angebrachte Reklamen eine gültige Bewilligung besitzen. Es lohnt sich daher nicht, eine Reklame ohne Genehmigung zu montieren.
Die Bewilligung kann in der Schweiz beim zuständigen Bauamt eingeholt werden. Je nach Gemeinde oder Art der Werbung hat auch die Denkmalpflege, die Verkehrspolizei oder der Kanton ein Mitspracherecht. Das Eingabeformular muss in mehrfacher Ausführung eingereicht werden. Meist ist es auf der Website der Gemeinde zu finden.
Für die Eingabe des Reklamegesuchs wird in der Regel folgendes benötigt:
Nachfolgend Links zu Reklamegesuch-Richtlinien und Unterlagen einiger Schweizer Städte:
Es lohnt sich, sich frühzeitig um die Reklame Bewilligung zu kümmern, da die Rückmeldung je nach Bauzone ein bis zwei Monate dauern kann. Bei fehlenden Unterlagen wird das Verfahren pausiert, bis alle Informationen vorliegen und beginnt nach deren Nachlieferung neu zu laufen.
Die Gebühr für die Erteilung der Reklame Bewilligung fällt einmalig an. Sie richtet sich nach Grösse der Reklame, Bauzone und Art des Betriebes und ist von Ort zu Ort unterschiedlich geregelt.
Für Reklamen, die auf öffentlichem Grund stehen oder in die öffentliche Luftsäule ragen wird Ihnen eine jährlich wiederkehrende Nutzungsgebühr verrechnet. In der Stadt Basel beispielsweise beträgt die jährliche Gebühr für einen Kundenstopper CHF 500.- / m2 zuzüglich einer einmaligen Bewilligungsgebühr von CHF 100.- (Stand 2026). Das Aufstellen eines Kundenstoppers auf öffentlichem Grund kann also ein paar hundert Franken pro Jahr kosten - informieren Sie sich vorgängig bei Ihrer Gemeinde über die Kosten.
Beachten Sie, dass für das Aussehen Ihres Kundenstoppers allenfalls spezielle Regeln gelten können. In der Stadt Winterthur zum Beispiel werden nur Kundenstopper bewilligt, welche bestimmte Masse nicht überschreiten und «ästhetisch ansprechend» sind. Das Kundenstopper-Modell muss vorab von der zuständigen Fachperson abgenommen sein.
Planen Sie frühzeitig: Rechnen Sie mit mindestens 4-8 Wochen von der ersten Voranfrage bis zur rechtsgültigen Bewilligung. Planen Sie die Anbringung Ihrer Reklame erst nach Erhalt des Entscheids.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Voranfrage: Mit der kostenlosen Voranfrage erfahren Sie früh, ob Ihr Wunsch realisierbar ist - ganz ohne Risiko.
Beziehen Sie Ihren Fachbetrieb mit ein: Viele professionelle Beschriftungsfirmen kennen die lokalen Vorschriften gut. Gegen eine Aufwandsentschädigung übernehmen diese das Bewilligungsverfahren für Sie. Das spart Ihnen wertvolle Zeit.
Bestehende Reklamen prüfen: Wenn Sie ein Ladenlokal mit bestehenden Reklameschildern, Hängeschildern etc. übernehmen, prüfen Sie, ob diese ordnungsgemäss bewilligt wurden - damit Sie nicht überraschend dafür haften müssen.
Vollständige Unterlagen einreichen: Unvollständige Dossiers verlängern das Verfahren erheblich. Bereiten Sie alle Unterlagen sorgfältig vor und kontrollieren Sie diese nochmals vor dem Einreichen.
Bewilligungen aufbewahren: Halten Sie Ihre Bewilligung griffbereit - bei einer Kontrolle können diese verlangt werden.
Brauche ich eine Bewilligung für eine kleine Schaufensterbeschriftung? In den meisten Kantonen ja, vor allem wenn die Beschriftung beleuchtet ist. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
Muss ich für eine einfache Türbeschriftung eine Bewilligung einholen? Eine unbeschriftete, nicht beleuchtete Türbeschriftung (Firmenname, Öffnungszeiten) ist in vielen Gemeinden bewilligungsfrei. Prüfen Sie dies aber konkret bei Ihrer Gemeinde.
Was gilt für temporäre Aktionsschilder vor meinem Laden? Temporäre Reklamen für lokale Veranstaltungen bis 3,5 m² können je nach Gemeinde bewilligungsfrei sein. Für dauerhaftere Aufsteller ist aber eine Bewilligung erforderlich.
Wer ist zuständig die Gemeinde oder der Kanton? Grundsätzlich ist die Gemeinde Ihre erste Anlaufstelle. Je nach Kanton und Art der Reklame (z. B. bei Kantonsstrassen) ist zusätzlich eine kantonale Stelle zuständig.
Kann ich eine Reklame auch nachträglich bewilligen lassen? Ja, das ist grundsätzlich möglich, aber teurer und mit Risiko verbunden. Im schlimmsten Fall müssen Sie Ihre Reklame trotzdem wieder entfernen.
Um kurz vor der Eröffnung keine ungewollten Überraschungen mit der Beschriftung Ihres Geschäftes zu erleben, sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beschriftungsfirma und dem Bauamt ihrer Gemeinde in Verbindung setzen. Mit dem richtigen Vorgehen erhalten Sie Ihre Reklame Bewilligung in der Regel innerhalb von ein bis zwei Monaten.
Obwohl ich diesen Artikel mit äusserster Sorgfalt erstellt habe, erhebe ich keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit! Ich möchte Sie mit diesem Artikel auf ein Thema aufmerksam machen das oft vergessen geht - er ersetzt aber keine Rechtsberatung. Regeln und Gesetze über Reklame Vorschriften sind wie erwähnt in jeder Gemeinde anders. Wenden Sie sich für konkrete Fragen an Ihre lokale Baubehörde.
➵ Sie möchten Ihr Geschäft mit einer handgemalten Beschriftung verschönern? Kontaktieren Sie mich damit wir uns Ihr Projekt zusammen ansehen können.
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Tel: * 077 484 07 94
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